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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen | Schöb AG, CH-9473 Gams

(Fassung Oktober 2020)

Gültigkeit

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge, welche die Schöb AG als Lieferant eingeht. Die Schöb AG billigt keine AGB eines Dritten und lehnt diese hierdurch ab. Änderung, Aufhebung oder Ergänzung der AGB der Schöb AG müssen schriftlich stattfinden. Sollten Bestimmungen dieser AGB nicht gültig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen dennoch wirksam.

Zustandekommen und Vertragsinhalt

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung durch die Schöb AG bestätigt oder direkt ausgeführt wird. Falls die Schöb AG eine Gegenzeichnung durch den Besteller verlangt, so kommt der Vertrag erst mit dieser Bestätigung zustande. Die Auftragsbestätigung der Schöb AG bestimmt den Vertragsinhalt.

Preise

Alle Preise der Schöb AG verstehen sich rein netto, exklusive Versandkosten der Ware. Der Besteller hat je nach Produkt eine andere Versandpauschale zu entrichten. Die Schöb AG kann ihre Preise jederzeit ändern und anpassen; auch nach Stellung der Offerte.

Zahlungen

Der Besteller hat seine Zahlung in Schweizer Franken am Sitz der Schöb AG zu erfüllen. Es gelten die in der Auftragsbestätigung und/oder der Rechnung enthaltenen Zahlungsbedingungen und Fristen. Diese stellen Verfalltage dar.

Verzugszins

Der Besteller schuldet auf alle Verpflichtungen, einen Verzugszins von 6% p.a., bei denen er gegenüber der Schöb AG in Verzug ist.

Lieferfristen

Die Lieferfrist beginnt mit dem Vertragsabschluss. Sie wird unterbrochen und beginnt neu zu laufen bei Eintritt eines von der Schöb AG nicht kontrollierbaren Hindernisses, bei Verzug des Bestellers oder bei Bestellungsänderungen. Die Schöb AG ist von jeglicher Haftung wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

Verrechnungsverbot

Der Besteller darf Forderungen nicht mit Gegenforderungen gegenüber der Schöb AG verrechnen.

Transport

Schöb AG bestimmt die Art und Weise des Transports zum Besteller. Reklamationen wegen Transportschäden, Verspätung oder Verlust müssen innert 3 Tagen nach Eingang der Sendung bzw. innert 3 Tagen nach Ablauf des zu erwartenden Empfangstermins schriftlich bei der Schöb AG gemeldet werden. Allfällige Transportschäden sind zudem bei Liefereingang schriftlich dem Transporteur zu melden. Missachtet der Besteller diese Obliegenheiten, so verliert er gegenüber der Schöb AG alle Ansprüche aus dem Schadenereignis. Mehrkosten für Express- und Kuriersendungen gehen zu Lasten des Bestellers.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt jede Lieferung Eigentum der Schöb AG. Solange bleibt dem Besteller die Verpfändung oder anderweitige Belastung der gelieferten Ware verboten. Sobald die Ware sich beim Besteller befindet, gehen Nutzen und Gefahr auf ihn über.

Garantie

Die Schöb AG gewährt auf alle von ihr gelieferten Produkten eine Garantie von zwei Jahren ausschliesslich auf Versand-, Fabrikations-, und Materialfehler. Sie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz mangelhafter Produkte. Die Garantielaufzeit beginnt am Tag der Zustellung der Ware beim Besteller. Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die auf äussere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und auch für die Frage nach seinem Zustandekommen ist der Gerichtsstand Gams (SG), Schweiz.